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Sozialrecht - Hartz IV
 

Hartz IV gehört zum Rechtsgebiet des Sozialrechts und fällt damit in einen besonderen Tätigkeitsbereich des Anwalts.

Durch meine besondere Ausbildung im Arbeits- und Sozialrecht habe ich schon während meiner Referendarzeit umfängliche Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet erworben und in der Zeit meiner selbstständigen Tätigkeit als Rechtsanwältin auf praktischem Weg erweitert.

Gerade diejenigen, die einen Arbeitsplatz verloren haben und/oder deren Bezugszeit von Arbeitslosengeld ausläuft, müssen mit jedem EURO rechnen und vor allem wissen,welche Beträge ihnen zustehen.

Deshalb rate ich Ihnen an, ihre Leistungsbescheide einer anwaltlichen Überprüfung zuzuleiten.

Das befürchtete Kostenrisiko für meine anwaltliche Tätigkeit ist indessen gering, weil Ihnen als Person mit geringen bzw. keinem Einkommen regelmäßig ein Anspruch auf Gewährung von Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe bewilligt werden wird.

Also scheuen Sie nicht den Weg zum Anwalt. Ich berate Sie gern und setze Ihre Ansprüche gegebenenfalls gerichtlich durch.